
Wir, das Personal in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, haben keine Angst vor einem Streik. Sehr wohl jedoch die uns seit Jahren im Stich lassende verantwortliche Politik. Denn wie wir inzwischen wissen: sie lässt sich weder von Petitionen, Unterschriftenlisten, Online-Protesten, Demonstrationen ausserhalb der Dienstzeiten, und schon gar nicht von eindeutigen Fakten aus der Wissenschaft beeindrucken.
1. Was wir von Wiener Kolleg:innen lernen können
Am 12.10.2021 (wien.orf.at Bericht 1) und am 29.3.2022 (wien.orf.at Bericht 2) setzte das Personal der privaten Wiener Kindergärten zusammen mit Hort- und Freizeitpädagog:innen ein deutliches Zeichen. 5.000 bzw. 8.000 Leute waren damals auf der Straße! Streng genommen war es kein Streik, aber eine Maßnahme mit der gleichen Wirkung: „Betriebsversammlungen im öffentlichen Raum“ während der Öffnungszeiten – die Einrichtungen waren also geschlossen.
Damals kam auch ein Pixi-Buch zum Einsatz (von der AK Wien in Auftrag gegeben, und auch mit den Logos von younion, gpa, vida und ÖGB versehen). Einige Fotos des 📖 Buchs findet ihr am > Ende der Seite.
Wir finden, dass es auch in der Steiermark höchste Zeit ist für arbeitsrechtliche Kampfmaßnahmen. WARUM? Siehe unser Text 🧐 „Alles was ihr aktuell wissen müsst“.
Unsere Bitte: Tretet den Gewerkschaften (younion, gpa) bei und fordert sie telefonisch, per Mail oder auf Social Media zu Kampfmaßnahmen auf! Fordern wir mithilfe unserer Interessensvertretungen die Verbesserung unserer Arbeitsbedingungen ein und stellen wir uns GEMEINSAM dem Personalmangel entgegen.
2. Fakten & Mythen zu Streiks in Österreich
Wer die Infos lieber hört als liest: Wir empfehlen die knapp 30minütige Podcast-Folge
🎙️ „Im Kindergarten wird doch nicht gestreikt, oder?“
💪 Wer darf in Österreich streiken? Jede und jeder!
Notwendig ist nur ein Zusammenschluss von Menschen (ein „Kollektiv“). Man braucht rechtlich gesehen keinen Betriebsrat, keine Gewerkschaft(smitgliedschaft), keinen Mehrheitsbeschluss aller Beschäftigten in der Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtung (KBBE), und natürlich auch keine Zustimmung bzw. Unterstützung des Dienstgebers – all diese können aber natürlich hilfreich und sinnvoll sein!
- Jede:r kann eine Versammlung der Arbeitnehmer:innen ihrer/seiner KBBE einberufen, diese muss allerdings ausserhalb der Dienstzeit stattfinden. Sobald in so einer Versammlung ein Streik beschlossen wurde, ist jede weitere streikbezogene Versammlung in der Dienstzeit rechtlich gedeckt.
- Es gilt zu unterscheiden:
- Ein unabhängiges „Streikkollektiv“ unterliegt keinen speziellen formalen Vorschriften bei der Organisation eines Streiks.
- Betriebsräte und Gewerkschaften wiederum haben bestimmte Regeln und Abläufe – diese sind aber intern selbst festgelegt!
💪 Wie ist ein Streik rechtlich gedeckt?
- Streikorganisation und -teilnahme ist in Österreich verfassungsrechtlich geschützt.
- Artikel 11 der Menschenrechtskonvention garantiert das Recht, Gewerkschaften zu bilden, inklusive dem Recht auf Kampfmaßnahmen; Artikel 8 des Internationalen Pakets über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte gewährleistet ausdrücklich ein Streikrecht.
- Zu beachten sind natürlich allgemeine Vorschriften des öffentlichen und privaten Rechts, wenn der Streik z.B. Aktionen im Betrieb und/oder im öffentlichen Raum (z.B. Demonstration) inkludiert.
💪 Was ist Mythos, was ist Fakt?
- „Streikfreigabe“? > Wenn z.B. der ÖGB verlautbart dass er „die Streikfreigabe erteilt“ kann das irreführend klingen. Es bedeutet, dass er den Streik offiziell unterstützt und „die Streikfondsfreigabe erteilt“. Streiks per se müssen nicht „freigegeben“ (d.h. „erlaubt“) werden, Streiks können nicht verboten werden.
- „Wilder Streik“? > Die Bezeichnung „wilder Streik“ (durch eine „Ad-hoc-Arbeitnehmer:innengruppe“ statt z.B. einer Gewerkschaft) hat keinerlei rechtliche Bedeutung.
- „Versorgungspflicht“? > In Österreich gibt es keine „Versorgungspflicht“ seitens KBBE, es gibt keine rechtliche Verpflichtung bei Streiks einen „Notbetrieb“ aufrecht zu erhalten. (Bei „Dienststellenversammlungen“ in öffentlichen Einrichtungen während der Öffnungszeiten ist das ggf. anders und intern geregelt). Der Dienstgeber und die Erziehungsberechtigten müssen nur rechtzeitig über eine Schließung der KBBE informiert werden.
- „Die Eltern sind die Leidtragenden“? > Erziehungsberechtigte sind arbeitsrechtlich abgesichert: wenn sie im Falle einer streikbedingten Schließung einer KBBE ihre Kinder zuhause betreuen müssen, ist dies eine unverschuldete Dienstverhinderung. Es muss kein Urlaub genommen werden o.ä.
💪 Was passiert (nicht), wenn man streikt?
- Man darf wegen Streikorganisation oder -teilnahme nicht benachteiligt oder gar entlassen werden.
- Man bekommt für den Zeitraum des Streiks keinen Lohn, ausser …
- … die Gewerkschaften bezahlen diesen den Gewerkschaftsmitgliedern aus dem Streikfonds. [1]
- … eine der Streikforderungen an den Dienstgeber ist die „Lohnfortzahlung“ und der Dienstgeber stimmt zu (was in der Vergangenheit in Österreich auch schon so praktiziert wurde).
- Für den Staat gilt ein „Neutralitätsgebot“: er darf während des Streiks in die KBBE keine Leiharbeiter:innen, Zivildiener o.ä. entsenden. Das AMS darf keine Arbeitnehmer:innen vermitteln.
💪 Muss es eigentlich ein „Streik“ sein?
- Nein! Wirksame Alternativen für einen Streik können eine „Betriebsversammlung“ (private Einrichtungen, siehe Wien 2021 und 2022) bzw. eine „Dienststellenversammlung“ (öffentliche Einrichtungen) sein – wenn diese während der Dienst- bzw. Öffnungszeiten stattfinden und damit den ’normalen‘ Betrieb wie bei einem Streik zum Erliegen bringen. Diese können unter bestimmten Umständen einfacher organisiert/durchgeführt werden.
[1] Wie viel Geld man aus dem Streikfonds bekommt „(…) richtet sich nach der Dauer der Mitgliedschaft, dem jeweiligen Bruttogehalt, der individuellen Wochenarbeitszeit und der Streikstundenanzahl. Alle Gewerkschaftsmitglieder erhalten Unterstützung, auch jene, die im Zuge des Streiks beitreten.“, Quelle: https://www.oegb.at/themen/arbeitsrecht/kollektivvertrag/streiken-erlaubt-
3. Das Pixi-Buch 😉
Hier die unserer Meinung nach wichtigsten Seiten:





